Damit eine korrekte Registrierung der EETS-Mautbox bei den jeweiligen Mautbetreibern erfolgen kann, benötigen wir u.a. folgende Dokumente in der entsprechenden Formatierung:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Typen- oder Leistungsschild des jeweiligen Fahrzeuges
- CEMT-Genehmigung
- Bestellformular
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Der Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I muss zusammen mit dem Typen- oder Leistungsschild und der CEMT-Genehmigung gesendet werden.
Auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen u.a. die folgenden Angaben deutlich lesbar sein:
- G
Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse – diese ist immer niedriger als F1/F3/F3 und muss auch im Bestellformular entsprechend ausgefüllt werden) - F1/F2
Technisch zulässige Gesamtmasse in kg - F3
Technisch zulässige Gesamtmasse des Gespanns in kg
-> sollte der F3 Nachweis nicht im Fahrzeugschein oder im Fabrikschild zu finden sein, dann kann man diesen Wert wie folgt ausrechnen:
F2 (zulässiges Gesamtgewicht im zugelassenen Staat) + O1 (zulässiges Höchstgewicht der gebremsten Anhängelast) = F3 (zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns).
Typen- oder Leistungsschild
Das Typen oder Leistungsschild muss zusammen mit dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I und der CEMT-Genehmigung gesendet werden.
Ein Typenschild, auch Leistungsschild oder manchmal Typschild genannt, ist eine vom Hersteller (oder vom verantwortlichen Importeur) angebrachte Kennzeichnung mit identifizierenden, beschreibenden und klassifizierenden Daten.
=> Das Fahrzeugtypschild befindet sich in der Regel im Türrahmen auf der Fahrer- oder Beifahrerseite.
Wichtig: Falls alle klassifizierenden Daten bereits im Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden sind, ist es nicht notwendig das Typen- oder Leistungsschild mitzusenden.
CEMT-Genehmigung
Die CEMT Genehmigung muss zusammen mit dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Typen- oder Leistungsschild gesendet werden.
Bei der CEMT-Genehmigung handelt es sich um ein Kontrolldokument für den Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes. Die CEMT-Genehmigung weist die EURO-Klasse des Fahrzeugs nach.
Die PDF-Datei der CEMT-Genehmigung muss Kennzeichenbezogen (ohne Sonderzeichen) wie folgt benannt werden (CEMT Kennzeichen), z.B. CEMT LL110JL
Wichtig: Falls die Euroklasse bereits im Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden ist, muss keine CEMT Genehmigung mitgesendet werden.
Bei EETS-OBU Bestellungen für mehrere Fahrzeuge in einem Bestellformular, müssen die o.g. Dokumente (Fahrzeugschein, Fahrzeugtypenschild und CEMT-Genehmigung) je Fahrzeug in einer PDF-Datei (max. 2 MB) zusammengefügt werden.
Dabei ist auf die richtige Reihenfolge der Unterlagen in der PDF-Datei zu achten:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugtypen- oder Leistungsschild
- CEMT-Genehmigung
Die PDF-Datei der in der richtigen Reihenfolge zusammengefügten Dokumente - je Fahrzeug - muss Kennzeichenbezogen (ohne Sonderzeichen) wie folgt benannt werden (Kennzeichen_inkl_CEMT), z.B. LL110JL_inkl_CEMT